Watchlist
Falschparker/in: GÜ-Y 749
Frontansicht
Armaturenbrett ohne jeglichen Hinweis
Parkplatz:
Straße: Werftstraße 50
PLZ/Ort: 18057 Rostock
Wann?
Datum: 21. März 2012
Uhrzeit: 9:37
Bemerkung:
Neptun-Einkaufscenter. Dieses Fahrzeug stand noch bis weit in den Nachmittag auf diesem Platz. Leider entsprechen diese Parkplätze aufgrund fehlerhafter Ausschilderung nicht der StVo. Dennoch ist auf jeden Fall das Center für Regressleistungen haftbar zu machen. Ich denke, Abmahnen wäre sinnvoll. Denn so verstößt der Betreiber gegen de Gewerbeordnung. Beh.-Parklpätze sind aufgrund Länderrechte zu schaffen und nutzbar zu halten.
Eingereicht von: Helge Blankenstein www.impuls-fuer-alle.de




brajkovic20. Mai 2012 at 06:52
Frage
hast du irgendwo den Gesetzestext wo genau drinsteht das gewerbetreibende diese Plätze freizuhalten haben?
den bei uns in rosenheim beim real sind die behindertenparkplätze voll solcher “geistig” behinderten
Helge Blankenstein20. Mai 2012 at 17:13
Das findest Du bei den Landesgesetzen. Oder Du fragst mal bei Bayerischen Bauministerium nach. Das geht in der Regel telefonisch. Eventuell kann Dir das kommunale Gewerbeamt auch helfen. (In M-V sind es 3% der vorhandenen Plätze aber nur ab einer gesamt-VK-Fläche ab 2.000 m²).
Das ist jedoch bei den Fehlbelegungen unerheblich. Wenn ein EK-Center deutlich mehr Plätze wie gesetzlich gefordert nachweist, müssen halt alle vorhandenen Plätze für Nutzungsberechtigte zur Verfügung stehen. Wenn natürlich alle durch Parkberechtigte genutzt werden, dann hast Du halt Pech. Aber das ist in der Regel nicht der Fall. Da aber leider der Dokumentenmissbrauch stark ansteigt, kann man davon ausgehen, dass nicht Parkberechtigung auch berechtigt genutzt wird. Das nachzuweisen ist aber schwierig. Da nur Ordnngsämter oder Polizei festellen darf ob der Nutzungsberechtigte auch dabei ist, dabei war, oder dabei sein wird.
brajkovic20. Mai 2012 at 18:05
Schade….