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Bündnis für Patienten fordert Entschädigungsfonds bei Ärztefehlern
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP) stellen heute ein neues Gesetz der Öffentlichkeit vor. Von Basil Wegener
(Foto: Andrea Damm/pixelio.de)
(dpa) – Das geplante Gesetz der Koalition für mehr Patientenrechte schützt die Versicherten nach Experten-Ansicht nicht optimal vor Behandlungsfehlern der Ärzte. „Es leistet einen Beitrag, aber der Beitrag könnte sehr viel größer sein“, sagte der Geschäftsführer des Aktionsbündnisses Patientensicherheit, Hardy Müller, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Das Bundeskabinett will das Gesetz heute verabschieden.
Müller kritisierte, dass die Bundesregierung auf einen Fonds verzichten wolle, aus dem Opfer von Ärztefehlern entschädigt werden könnten. Der Vorteil sei: Den Ärzten müssten die Fehler dann nicht endgültig nachgewiesen werden. „So ein Fonds sollte von den Haftpflichtversicherungen der Ärzte und den Leistungserbringern wie Ärzten und Kliniken gemäß dem Verursacherprinzip finanziert werden“, sagte Müller.
Beweislast umkehren
Hardy Müller (Foto : Michael Zapf)
Die Regierung will bei groben Behandlungsfehlern die Beweislast umkehren, so dass Ärzte nachweisen müssen, dass sie nicht gepfuscht haben. Laut angewendetem Richterrecht ist dies allerdings heute schon der Fall. „Ein Entschädigungsfonds könnte bei weniger gravierenden Fällen helfen“, sagte Müller. Geschädigten Patienten könne dann schneller geholfen werden. Die Ärzte würden dadurch aber nicht in eine defensive Rolle gedrängt, in der sie riskante Eingriffe von vorneherein scheuen. Müller sagte, er hoffe darauf, dass so ein Fonds im Gesetzgebungsverfahren noch komme, das mit mit dem Kabinettsbeschluss nun startet.
Sicherheitskultur im Gesundheitswesen
Das Gesetz könne die Sicherheitskultur im Gesundheitswesen stärken, sagte der Experte für Patientensicherheit. „Für die Umsetzung braucht es allerdings deutlich mehr Ressourcen.“ So sei vorgesehen, dass in Kliniken Fehlermeldesysteme finanziert werden. „Wir müssen aber auch Schlüsse aus gemeldeten Fehlern ziehen.“
Finanziert und geplant werden müssten Schulungen für die richtige Desinfektion der Hände beim medizinischen Personal, Broschüren für die angemessene Reaktion auf einen unerwarteten Zwischenfall – und andere relativ einfache, aber wirksame Schritte zum Schutz der Patienten.
„Wir müssen ein Umfeld schaffen, in dem Ärzte über Fehler berichten, ohne Angst haben zu müssen“, forderte Müller.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP) stellen das Gesetz heute der Öffentlichkeit vor.
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