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Filmförderungsanstalt fasst Grundsatzbeschluss für mehr barrierefreie Filme
Nicht nur nehmen, sondern auch geben: Zusätzliche Bildbeschreibungen für blinde und sehbehinderte Menschen sowie Untertitel sollen bei geförderten Projekten Pflicht werden.
Staatsminister Bernd Neumann ist Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien und auch für Filmförderung zuständig.
Wie in dieser Woche aus dem Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages bekannt geworden ist, hat die Filmförderungsanstalt einen Grundsatzbeschluss zur Förderung barrierefreier Filme gefasst. Im Vorgriff auf die Novelle des Filmfördergesetzes sollen die Förderrichtlinien dahingehend geändert werden, dass bei der Förderung eines Films dessen barrierefreie Ausstattung mit zusätzlichen Bildbeschreibungen für blinde und sehbehinderte Menschen sowie Untertitelung verpflichtend wird. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gremien der Filmförderungsanstalt können die geplanten Richtlinienänderungen im Herbst dieses Jahres in Kraft treten.
“Wenn die Ankündigung der Filmförderungsanstalt wahr wird, können wir einen wirklichen Durchbruch für den barrierefreien Film feiern”, erklärt Renate Reymann, Präsidentin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV). Seit mehr als zehn Jahren setzt sich der DBSV für Hörfilme ein. Vielfältige politische Initiativen werden durch den jährlich vergebenen Deutschen Hörfilmpreis öffentlichkeitswirksam unterstützt. Außerdem fördert der Verband über die Deutsche Hörfilm gemeinnützige GmbH die Produktion von Hörfilmen.
Was sind Hörfilme?
Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Diese Filme sind mit einer Audiodeskription (AD) versehen, die in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekors schildert. Die Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen.
In den vergangenen Monaten haben sowohl der Kulturausschuss des Bundestages wie auch Kulturstaatsminister Bernd Neumann die Forderungen des DBSV unterstützt und auf die Filmförderungsanstalt eingewirkt, Filme im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention für behinderte Menschen zugänglich zu machen.
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