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Mit diesem Satz sagt man nichts Falsches: “Anstrengungen für inklusiven Unterricht müssen steigen”
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung veröffentlicht eine Eltern-Broschüre und verweist auf Deutschlands Schlusslichtposition im internationalen Vergleich.
Die Broschüre lässt sich als PDF herunterladen oder als gedrucktes Exemplar bestellen.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, hat den „Wegweiser für Eltern zum Gemeinsamen Unterricht“ behinderter und nicht behinderter Kinder in einer überarbeiteten Version veröffentlicht.
„Noch immer werden behinderte Kinder daran gehindert, gemeinsam mit ihren nicht behinderten Freunden zur Schule zu gehen. Hintergrund sind entweder Schulgesetze der Länder, die einen Anspruch auf Gemeinsamen Unterricht nicht vorsehen oder die Schulbehörden und Regelschulen, die Gemeinsamen Unterricht faktisch verhindern“, so Hubert Hüppe.
Internationaler Vergleich
Fast 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung werden heute noch Förderschulen zugewiesen, „in anderen europäischen Ländern sind es weniger als 20 Prozent“, erklärt Hüppe. „In keinem Land Europas gehen zudem mehr Schülerinnen und Schüler – gemessen an allen Schülerinnen und Schülern – auf Förderschulen“.
Tatsächlich ist Deutschland international ein Schlusslicht, wie es auch in einem Positionspapier der Bertelsmann-Stiftung heißt: “Während in Spanien, Italien und den skandinavischen Ländern fast alle Schüler mit Förderbedarf in allgemeinen Schulen beschult werden und es in Großbritannien über 60 Prozent sind, sind es in Deutschland im Bundesdurchschnitt nur 15 Prozent.”
„Der Wegweiser soll Eltern dabei unterstützen, das Recht ihres Kindes auf Gemeinsamen Unterricht durchzusetzen. Er soll sie auch ermutigen nicht aufzugeben, wenn ihnen Hindernisse in den Weg gestellt werden“.
Wer die Broschüre gemacht hat
Erarbeitet wurde die Broschüre von der Bundesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen e.V.“
„Wir wollen, dass unsere Kinder mit Behinderung inmitten der Gesellschaft lernen und leben können und dass sie als Erwachsene über ihre Angelegenheiten – wenn nötig mit Unterstützung – selbst bestimmen können. Inklusion beginnt in Kindergarten und Schule. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert ausdrücklich ein inklusives Schulsystem, woraus sich das individuelle Recht jedes Kindes auf Gemeinsamen Unterricht ergibt. Diese Broschüre soll Eltern darin bestärken, diesen Weg für ihre Kinder und im Namen ihrer Kinder zu gehen“, erklärt Camilla Dawletschin-Linder, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben – gemeinsam lernen.
Webseite: www.behindertenbeauftragter.de/gemeinsamerunterricht
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