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Schon wieder ein Behindertenparkplatz-Urteil: Wer darf drauf?
Krücken allein genügen nicht. Nur bei erheblicher Gehbeeinträchtigung, wie sie Querschnittsgelähmte oder Doppeloberschenkelamputierte haben, ist es erlaubt, sich auf den begehrten Fleck zu stellen.
Behindertenparkplatz (Foto: Querschnitt/pixelio.de)
Ob Krücken oder Pipeline und zwickender Rücken – deutsche Richter sind glücklicherweise streng, wenn es darum geht, Behindertenparkplätze zu verteidigen.
Wer ohne fremde Hilfe in sein Auto ein- und aussteigen und sich von diesem fortbewegen kann, hat keinen Anspruch auf Nutzung von Behindertenparkplätzen. Dies hat das Landessozialgericht Baden Württemberg (Az.: L 8 SB 3722/11) entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.
Der Fall: Der als Schwerbehinderter anerkannte Mann argumentierte, dass er sich aufgrund seiner vielfältigen Erkrankungen nur mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeugs bewegen könne. Er müsse Gehhilfen nutzen, mit denen er aber aufgrund gesundheitlicher Probleme in den Oberarmen die Einschränkungen seiner Gehfähigkeit nicht ausreichend kompensieren könne. Deswegen sei es für ihn kaum möglich, bei eng gestellter Autotür vernünftig aus dem Kfz ein- oder auszusteigen. Er sei daher einer in ihrer Gehfähigkeit außergewöhnlich eingeschränkten Person gleichzustellen.
Nicht vergleichbar mit Querschnittsgelähmten
Das Urteil: Die Gehfähigkeit des Mannes sei nicht in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt, befand das Gericht. Er könne sich anders als etwa Querschnittsgelähmte oder Doppeloberschenkelamputierte ohne fremde Hilfe außerhalb seines Fahrzeugs bewegen. Er könne die Funktionsstörungen im linken Kniegelenk gut mit Unterarmgehstützen kompensieren. Unerheblich sei dabei, unter welchen Bedingungen es ihm möglich sei, aus dem Auto auszusteigen. Es komme nur auf die Bedingungen der Fortbewegung außerhalb des Autos an.
Vor knapp einem Monat war eine Frau aus Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz) ebenfalls vor Gericht gescheitert. Sie wollte die Erlaubnis haben, auf Behindertenparkplätzen zu halten und verwies auf ihre künstliche Harnableitung sowie Schmerzen an der Wirbelsäule. (ROLLINGPLANET berichtete: Urteil: Probleme beim Aussteigen reichen nicht für Behindertenparkplatz)
(dpa/tmm/RP)




Rene Kirchbaumer21. Juni 2012 at 08:41
Ach könnten die Zuständigen auch mal bei uns so hart durchgreifen. Hier bekommen schon Leute mit einer Schraube im Knie oder einem Bandscheibenvorfall einen Behindertenausweis und brauchen diesen anscheinend nie mehr zurückgeben. Teilweise hüpfen solche Personen regelrecht aus ihren Fahrzeugen und verstellen so den dringend benötigten Parkplatz.
Alfred Gessler21. Juni 2012 at 09:06
da muss i da voll recht geben , bei mir wohnt eine die hat einen ausweiss und geht Bergsteigen, Schitouren unsw.bei uns bekommt ma schon einen Ausweis wenn ma Blähungen hat tzz und des schlimme is de Idioten parken die auf den Behindertenparkplatz a noch ein, weil a so knapp parkt, als ob ah Angst hat das sein Auto allein stehen muss bis er wieder kommt
Rene Kirchbaumer21. Juni 2012 at 11:23
Jo weist eh, wenn ein Furz drückt, dann musst ja die Arschbacken zusammenkneifen, da versteh i schon, dass man sich da schwer tut beim Aussteigen….
Pippi21. Juni 2012 at 21:29
Ich sehe es etwas anders. Wir brauchen einfach mehr Behindertenparkplätze, wie in den USA. Ich habe einen Parkausweis mit Multipler Sklerose und einem Restgehvermögen von etwa 20 Metern, aber wirklich nutzen tut er mir nicht. Als ich noch 200m laufen konnte, wäre er Aufgrund der Nähe zum Eingang viel nützlicher gewesen, denn jetzt geht es ohne Rolli nicht und der ist im Kofferraum.
Sammy22. Juni 2012 at 13:05
hmmm, was mich ich dann als Querschnitt??? ich kann ohne Fremde Hilfe aussteigen und mich von meinem Auto wegbewegen, halt im Rolli *ggg
Maria19. Januar 2013 at 18:11
“Wir brauchen einfach mehr Behindertenparkplätze” schreibt Pippi. Wozu? Allenthalben sehe ich auf überfüllten Parkplätzen die Behindertenparkplätze frei. Sie sind da, werden aber nicht genutzt. Offenbar gibt es nicht so viele Gehbehinderte. Dasollte man die Zahl der Parkplätze auf einen reduzieren.