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Contergan-Skandal: Grünenthal hat immer noch keine Gewissensbisse

Nach dem Aufsehen erregenden Contergan-Urteil in Australien gelingt dem Unternehmen immer noch keine menschliche Reaktion, und es kündigt den Aufmarsch seiner Juristen an.

Lachen kann ja so einfach sein, wenn man Arme und Beine hat: Die aktuelle Konzernleitung von Grünenthal (Foto: Grünenthal)

Lynette Suzanne Rowe wurde ohne Arme und Beine geboren, da ihre Mutter während der Schwangerschaft ein Schlafmittel mit dem Contergan-Wirkstoff Thalidomid eingenommen hatte. Nachdem die 50-Jährige vom Pharmakonzern Diageo, der Nachfolgegesellschaft der damaligen britischen Vertreiberfirma Distillers, eine hohe Wiedergutmachung erstritten hat (ROLLINGPLANET berichtete vor einigen Stunden: Australisches Contergan-Opfer zwingt Vertriebsfirma in die Knie), steht demnächst ein weiterer Prozess gegen den früheren Contergan-Produzenten Grünenthal an.

In einer ersten Stellungnahme kündigte das Unternehmen heute an, nicht einlenken und sich weiter „juristisch verteidigen“ zu wollen. Grünenthal sei nach wie vor davon überzeugt, dass man „stets verantwortlich bei der Entwicklung von Thalidomid“ gehandelt habe. Alle Aktivitäten seien mit dem damaligen Stand der Wissenschaft im Einklang gewesen.

Der Opferverband „Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen“ (U.A.C.) sieht das Aachener Unternehmen nach dem Vergleich in der Pflicht: „Wenn schon ein Lizenznehmer von Contergan bereit ist, eine solche Vergleichssumme zu zahlen, was muss dann der Hauptschuldige des Conterganverbrechens, die Firma Grünenthal und dessen Eigentümer, leisten?“, fragte Verbandssprecher Stephan Nuding aus Bergisch Gladbach.

Deutsche Opfer können nicht mehr klagen

Deutsche Conterganopfer haben keine Möglichkeit, gegen Grünenthal zu klagen. Mit Gründung der Contergan-Stiftung 1972, die die Rentenansprüche der Opfer regelt, waren alle etwaigen Forderungen nach Schadenersatz gegen den Contergan-Hersteller erloschen.

Grünenthal ist dadurch gut weg gekommen. Zudem haben die Betroffenen es sehr schwer, Schäden geltend zu machen, die damals noch nicht bekannt waren. Erst jüngst hatte eine Studie des Instituts für Gerontologie (Altersforschung) der Universität Heidelberg offenbart, dass Contergan-Opfer Blut- und Nervenbahnen von Contergan-Geschädigten anders verlaufen als die anderer Menschen. Dies bedeutet unter anderem lebensgefährliche Risiken bei Operationen.

Das Forschungsprojekt zeigte außerdem, dass die meisten Betroffenen mit den Entschädigungszahlungen nicht ihre täglichen Kosten für Pflege- und Assistenzkosten bewältigen können. (ROLLINGPLANET berichtete: Contergan-Opfer stärker geschädigt als bekannt).

Australische Opfer können hoffen

„Es ist großartig, dass mein Fall auch anderen helfen wird“, sagte Lynette Suzanne Rowe mit Blick auf mehr als 100 andere noch lebende Betroffene in Australien, die nun ebenfalls Hoffnungen auf eine Entschädigung haben können. „Man braucht keine Arme oder Beine, um die Welt zu verändern. Ich sage immer: Sieh den Menschen und nicht die Behinderung.“ Ihr Anwalt Peter Gordon rief die Herstellerfirma dazu auf, die Verantwortung zu übernehmen.

Der Wirkstoff Thalidomid sei nicht ausreichend getestet worden und habe nicht als völlig unbedenklich verkauft werden dürfen, heißt es in der Klage. Schon Jahre bevor Grünenthal 1961 das Mittel vom Markt genommen habe, sei der Wirkstoff Thalidomid mit Missbildungen bei Neugeborenen in Verbindung gebracht worden, erklärten die Kläger weiter.

(dpa/RP)

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