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Regierung plant Assistenzpflege für Behinderte auch in Heimen

Betroffene in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen dürfen auf bessere Unterstützung hoffen.

Pflegekräfte gegen geringere Vergütungssätze

Pflegekräfte – hier mit einem Rollstuhlfahrer – protestieren am 27.06.2012 auf dem Markt in Wismar gegen geringere Vergütungssätze, die drei Krankenkassen ihnen ab August zahlen. (Foto: Jens Büttner dpa/lmv)

Sie sollen Anspruch auf sogenannte Assistenzpflege erhalten, also von ihnen selbst angestellte Pflegekräfte beschäftigen können – so wie es in Krankenhäusern bereits der Fall ist. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute in Berlin billigte.

Damit wird nach Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums der besonderen Situation behinderter pflegebedürftiger Menschen Rechnung getragen, die neben der medizin-pflegerischen Versorgung weitere Hilfestellungen durch ihre Assistenzpflege benötigen.

Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs

Die Neuregelung knüpft an das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus vom 30. Juli 2009 an. Danach können pflegebedürftige behinderte Menschen bei stationärer Behandlung im Krankenhaus ihre persönliche Assistenzpflegeperson mitnehmen. Für die Dauer der stationären Behandlung gibt es zudem weiter Pflegegeld sowie Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfe.

Für Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ist der Gesetzentwurf „ein richtiger und konsequenter Schritt hin zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger behinderter Menschen, die auf eine kontinuierliche Pflege durch von ihnen im Arbeitgebermodell beschäftigte besondere Pflegekräfte angewiesen sind.“

Stellungnahmen von Behindertenverbänden oder Selbsthilfegruppen liegen derzeit noch nicht vor.

(dpa)

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