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Tandemverbot im Nahverkehr, aber Ausnahme für Behinderte
Busse, Bahnen und Nahverkehrszüge in Nordrhein-Westfalen nehmen Tandemfahrräder künftig nicht mehr mit.
Tandem mit einer blinden Radfahrerin (links) und ihrer Begleiterin beim Ironman Lake Placid 2010 (Foto: http://slstri.blogspot.de)
Das teilte das Kompetenzcenter Marketing, das die Zusammenarbeit der Verkehrsverbünde koordiniert, heute mit. Der Grund für die Neuerungen seien Platzprobleme in den Bahnen.
Bevor der Beschluss Anfang 2013 in Kraft tritt, werde aber noch eine Ausnahmeregelung ergänzt: Für Menschen mit Schwerbehindertenausweis sollen Tandems weiterhin erlaubt sein.
Der Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) hatte zuvor darauf aufmerksam gemacht, dass blinde Radfahrer auf einen Begleiter und damit auch ein Tandem angewiesen seien.
Glücklicherweise wurden in diesem Fall Behinderte nicht übersehen. Vor kurzem hatte die ROLLINGPLANET-Nachricht Wellen geschlagen, dass Hessen ein Waldverbot auch für Rollstuhlfahrer plant – die Verantwortlichen dachten offensichtlich vor allem an Fahrradfahrer und Mountainbiker und vergassen bei ihrem Gesetzestext, dass Rollis ebenfalls Räder haben.
(dpa)
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