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10 Fragen und Antworten zum neuen Anti-Krebs-Gesetz

Mit einem heute im Kabinett beschlossenen Gesetz will die Regierung den Kampf gegen den Krebs verstärken – was soll es bringen?

Bundeskanzleramt in Berlin: Familienministerin Kristina Schröder (CDU) und Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) diskutieren, bevor sie zur Kabinettsitzung gehen, um ein Gesetz zum wirksameren Kampf gegen Krebserkrankungen zu beschließen (Foto: Rainer Jensen/dpa/lbn)

1. Worum geht es?

Krebs ist nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Krebs kann jeden treffen. Jeder Vierte stirbt daran – und die Zahl der Neuerkrankungen steigt trotz immer neuer Medikamente und immer mehr Forschung. Die Zellen von Brustdrüse, Darm, Lunge und Gebärmutter verändern sich am häufigsten krankhaft. Rund 470.000 Neuerkrankungen gab es 2008. Jedes Jahr sterben 218.900 Menschen an Krebs. Das Rezept der Regierung dagegen: mehr Daten und Vorsorge.

Das Bundeskabinett hat heute ein Gesetz zum wirksameren Kampf gegen Krebserkrankungen beschlossen. Therapien und Vorsorge sollen verbessert werden. Umfangreicher als bisher sollen die Bürger künftig zur Früherkennung eingeladen werden. Sie sollen regelmäßig Briefe zu Darm- und Gebärmutterhalskrebs-Untersuchungen erhalten. Die unterschiedlichen klinischen Krebsregister sollen vereinheitlicht werden. Lücken sollen dabei geschlossen werden. Erfasst werden sollen die Therapie-Daten der Patienten.

„Diese Schritte sind notwendig, da Deutschland wie vergleichbare Industrienationen angesichts des demografischen Wandels vor wachsenden Herausforderungen in der Krebsbekämpfung steht“, sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr heute in Berlin.

2. Welche Veränderungen sind für die Bürger am konkretesten spürbar?

Wie bereits bei Brustkrebs sollen ab 2016 die Angehörigen bestimmter Altersgruppen regelmäßig zur Früherkennung von Gebärmutterhals- und Darmkrebs eingeladen werden. Altersgrenzen und Einladungsrhythmus sind noch offen. Menschen ab 50 kommen bei Darmkrebs infrage, bei Gebärmutterhalskrebs Frauen zwischen 20 und 65.

3. Gibt es skeptische Stimmen zu dem Früherkennungsprogramm?

Früherkennung kann auch zu unnötigen Diagnosen und Therapien führen. So führen Ärzte bei Patienten in der Regel eine Darmspiegelung durch, wenn per Stuhltest Blut entdeckt wird – Komplikationen können die Folge sein. Doch die Senkung der Krankheits- und Todesraten sind ein schlagendes Gegenargument – jährlich könnten laut Regierung bis zu 65.000 Darmkrebsneuerkrankungen vermieden werden.

4. Was ändert sich in den Kliniken?

In jedem Bundesland soll es ab 2018 Krebsregister geben – mit einheitlichen Standards. Heute gibt es solche Datensammlungen vor allem schon in den ostdeutschen Ländern (siehe Antwort Nr. 7), aber auch in Bayern. Die Daten möglichst aller Krebspatienten sollen erfasst werden – von der Diagnose über die Therapieschritte bis zu Nachsorge und Rückfällen.

5. Welchen Nutzen haben die Krebsregister?

Die beste Behandlung soll durch Vergleich ermittelt werden – und zur Richtschnur für alle werden. Außerdem soll geprüft werden können, ob in den einzelnen Kliniken immer gemäß bestehender Leitlinien behandelt wird – als Voraussetzung für Verbesserungen. Die klinischen Krebsregister, die nun flächendeckend erstellt werden sollen, geben ihre Daten an übergreifende bevölkerungsbezogene Register weiter, die Erkenntnisse über das Auftreten von Krebs nach Alter, Geschlecht und Wohnort liefern.

6. Gibt es Beispiele für den Nutzen solcher Datensammlungen?

Ja. So hat man etwa erkannt, dass nicht bei jeder Brustkrebsoperation alle Lymphknoten im Achselbereich entfernt werden müssen. Auch die Therapien von Kindern mit Krebs konnten mittels eines bereits existierenden Registers verbessert werden. Gelernt haben die Ärzte auch, dass bei Darmkrebs eine Chemotherapie die Erfolgsaussichten einer Operation verbessert.

7. Warum dürfte es noch einige Jahre dauern, bis die Register überall installiert sind?

Zunächst muss der Spitzenverband der Krankenkassen Standards festlegen. Konkret geht es vor allem darum, welche Daten erhoben werden. Die Bestimmungen zur Einrichtung der Register blieben außerdem Regelungen in den einzelnen Ländern vorbehalten. Den Betrieb der Datensammlungen zahlen die Kassen.

Im Osten Deutschlands wird jedoch schon lange gesammelt. „In den neuen Ländern funktioniert das System bereits flächendeckend“, so Roland Stabenow, Leiter des Gemeinsames Krebsregisters (GKR). „Aber in den alten Bundesländern müssen die klinischen Register vielerorts noch auf Vordermann gebracht werden.“ Das vor 20 Jahren gegründete GKR baut auf dem Nationalen Krebsregister der DDR auf, erweitert um Zahlen aus West-Berlin. Es liefert bevölkerungsbezogene Daten zur Krebsentwicklung – welcher Krebs kommt wo wie häufig vor?

Wichtig sei die Unterscheidung zwischen diesen epidemiologischen und klinischen Registern, betont Stabenow. „Da wird derzeit viel in einen Topf geworfen.“

8. In welchem Turnus werden die Daten ausgewertet?

Erkenntnisse sollen daraus laufend gewonnen werden können. Einmal pro Jahr müssen alle Daten für jedes Bundesland systematisch ausgewertet werden. Der Kassenverband soll alle fünf Jahre einen Bericht über den bundesweiten Stand bei der Registrierung veröffentlichen.

9. Welche Kritik am Gesetz gibt es?

Das Gesetz zielt nicht auf Prävention, etwa auf Programme für eine gesündere Lebensweise. Die AOK vermisst einen stärker bundesweiten Ansatz, der Patienten und Ärzten ermöglicht, rasch die beste Therapie und die beste Klinik zu ermitteln.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach: „Die Daten stehen nur Wissenschaftlern und der Politik zur Verfügung, aber nicht der allgemeinen Bevölkerung. Die Menschen wollen wissen: Wie hoch ist das Krebsrisiko in einer bestimmten Region – etwa in der Nähe einer Chemiefabrik? Wie sind die Ergebnisse in den Kliniken?“ Die Daten müssten generell anonymisiert zur Verfügung gestellt werden.

Die Deutsche Krebsgesellschaft spricht hingegen von einem Durchbruch.

10. Was wird noch geregelt?

Eine Strafregel für Früherkennungsmuffel soll wieder gestrichen werden. Sie besagt, dass Chroniker etwa für Arzneimittel im Fall einer Krebserkrankung mehr zuzahlen müssen, wenn sie bestehende Früherkennungsuntersuchungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen haben. Im folgenden parlamentarischen Verfahren kann es noch Änderungen geben. Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn regte auf „Zeit online“ finanzielle Anreize für Vorsorge und Früherkennung an (ROLLINGPLANET fragt sich: Ist die eigene Gesundheit nicht Anreiz genug?)

(Basil Wegener, dpa)

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