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Grünen-Abgeordnete verlangen Wahlrecht für alle Behinderten
Parlamentarier sprechen von Verstoß gegen das Völkerrecht
Ingrid Hönlinger und Markus Kurth (Fotos: Die Grünen)
Zwei Bundestagsabgeordnete der Grünen wollen Menschen mit schweren geistigen und körperlichen Gebrechen im Wahlrecht besserstellen. Der Ausschluss ganzer Gruppen von Behinderten vom aktiven und passiven Wahlrecht sei völkerrechtswidrig und gehöre abgeschafft, schrieben die Abgeordneten Ingrid Hönlinger und Markus Kurth laut einem Bericht der „Berliner Zeitung“ an die Parlamentarischen Geschäftsführer und Innenpolitiker des Bundestages.
Die Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs verbiete einen pauschalen Ausschluss bestimmter Personengruppen vom Wahlrecht, schrieben Hönlinger und Kurth. „Der Eingriff in das grundlegende demokratische Mitwirkungsrecht ist diskriminierend und wirkt stigmatisierend“, argumentierten sie. Nach der 2009 in Deutschland in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention müsse Deutschland das Wahlrecht auch Menschen mit Behinderungen „gleichberechtigt mit anderen“ gewähren.
Wer ist ausgeschlossen?
Dem Blatt zufolge sind nach dem Bundeswahlgesetz Personen vom Wahlrecht ausgeschlossen, die einen Betreuer für die Besorgung aller ihrer Angelegenheiten haben. Diese sogenannte Totalbetreuung kann von einem Gericht angeordnet werden, wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, seinen Alltag selbst zu gestalten. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind zudem Personen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und wegen befürchteter Allgemeingefährlichkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind.
(dapd)




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