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Notfallfax muss bleiben – aber mobile Lösungen sind erforderlich

Eine gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Gehörlosen-Bunds e.V. und des Deutschen Schwerhörigenbunds e.V. zur Weiterentwicklung des barrierefreien Notrufs für gehörlose, schwerhörige und ertaubte Menschen.

In welche Richtung geht es mit dem Notruf für Menschen, die nicht hören können? (Foto: KAWA)

Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. (DGB) und der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. (DSB) begrüßen es, dass in die Debatte um einen barrierefreien Notruf für Menschen mit Hörbehinderung Bewegung gekommen ist. Beide Verbände setzen sich gemeinschaftlich dafür ein, dass Gehörlose, Schwerhörige und Ertaubte gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Dazu gehören auch die uneingeschränkte Barrierefreiheit und dadurch die Erreichbarkeit der bundeseinheitlichen Notrufnummern.

In letzter Zeit wird durch verschiedene Pressemeldungen vermehrt der Eindruck erweckt, als sollte das Notfallfax abgeschafft werden. Das ist nicht richtig. Aus Sicht beider Verbände ist das Notfallfax eine wichtige Einrichtung, die unbedingt erhalten bleiben soll. In vielen Fällen, bei denen man von zu Hause aus einen Notruf absetzen muss, kann das Notfallfax sinnvoll und schnell eingesetzt werden, zum Beispiel bei Brand, Einbruch oder medizinischen Notfällen. Jeder Mensch mit einer Hörbehinderung sollte das Fax-Formular griffbereit und vorausgefüllt neben dem Faxgerät liegen haben, sodass im Notfall nur noch ein Kreuzchen gemacht werden muss. Die Bedeutung des Notfallfaxes wird auch auf Bundesebene gestärkt: Die für die Weiterentwicklung des Notrufs eingesetzte polizeiliche Expertengruppe drängt alle Bundesländer auf die unverzügliche Umsetzung einer Verordnung im Telekommunikationsgesetz (§108, Abs. 2 TKG), damit Notfallfaxe bundesweit die Rufnummern 110 und 112 erreichen können. Derzeit muss in einigen Bundesländern noch eine von Ort zu Ort unterschiedliche Nummer angewählt werden.

Mobile Lösungen benötigt

Die bewährte Faxmöglichkeit muss künftig aber auch durch mobile Lösungen ergänzt werden, damit Menschen mit Hörbehinderung in Notsituationen auch von unterwegs Hilfe anfordern bzw. ihrer Pflicht zur Hilfeleistung nachkommen können. Aus diesem Grund drängen der Deutsche Gehörlosen-Bund und der Deutsche Schwerhörigenbund auf eine erweiterte Notrufmöglichkeit, die alle Kommunikationsformen und Telekommunikationsgeräte einbezieht, und setzen sich gemeinsam für einen vollständig barrierefreien Notruf ein.

Ziel ist es, den Notruf in barrierefreier Echtzeitkommunikation auf IP-Basis zu etablieren. Das wird allerdings aus technischen Gründen erst in ein paar Jahren machbar sein. Derzeit gibt es bereits eine Reihe von Angeboten, etwa Notfall-Apps von kommerziellen Anbietern, die das Absetzen eines Notrufs per Smartphone ermöglichen. Die Anforderungen an einen für alle zugänglichen und flächendeckenden Notruf sind jedoch noch nicht erfüllt. Aus rechtlichen Gründen ist der Notruf nur als „Echtzeitkommunikation“ definiert. Der Notruf per SMS gilt daher nicht als Notruf, sondern als Nothilfe. Zur Zeit erfüllt offenbar nur das EU-Projekt „Reach 112“ (http://www.reach112.eu) die Kriterien von Echtzeitkommunikation und berücksichtigt die unterschiedlichen Nutzerbedürfnisse im Sinne einer totalen Kommunikation, auch unter Einbeziehung von Gebärdensprache.

Der DGB und der DSB werden sich gemeinsam mit den Verantwortlichen in der Politik und der Polizei in Zukunft alle Lösungsansätze für einen barrierefreien Notruf genauer ansehen und sich konstruktiv für die am besten auf die Bedürfnisse von Menschen mit Hörbehinderung zugeschnittene Möglichkeit einsetzen. Die Telekommunikations-Unternehmen sind aufgefordert, hieran mit aller Kraft mitzuwirken. Gehörlose, Schwerhörige und Ertaubte müssen gleichberechtigt mit anderen Menschen in der Lage sein, sowohl für sich selbst als auch für andere einen möglicherweise lebensrettenden Notruf abzusetzen.


Zum Themenschwerpunkt Gehörlose Menschen


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