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Organspender haben Anspruch auf Lohnfortzahlung

Bisher war das nicht so. Die Vorschrift ist Teil des neuen Transplantationsgesetzes.

Organspendeausweis (Foto: Thorben Wengert/pixelio.de)

Organspender haben Anspruch auf Lohnfortzahlung in der Zeit, in der sie wegen des Eingriffs im Job ausfallen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Die Vorschrift ist Teil des neuen Transplantationsgesetzes und seit dem 1. August in Kraft. Arbeitgeber können sich das Geld und die Sozialversicherungsbeiträge von der Krankenkasse des Organempfängers zurückerstatten lassen.

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer bei Krankheit sechs Wochen lang einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Davon ausgenommen waren bislang jedoch alle Operationen, denen sich Angestellte freiwillig unterzogen – wie Schönheitsoperationen oder Organspenden. „Daher war es notwendig, für den Fall einer freiwilligen Organspende eine Regelung zu schaffen», erklärt Rechtsanwalt Michael Eckert vom Anwaltverein.

(dpa)

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