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Inklusion in NRW: Es kracht gewaltig

ROLLINGPLANET-Dossier über die umstrittenen rot-grünen Pläne zur Eingliederung behinderter Schüler in den Regelschulbetrieb.

Roland Schäfer, Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, attackiert die Pläne der NRW-Regierung (Foto: dpa)

7 Fragen und Antworten

1. Was bedeutet Inklusion?

Im weiteren Sinne bezeichnet Inklusion die selbstverständliche Zugehörigkeit aller Menschen zur Gesellschaft. Damit verbunden ist die Möglichkeit zur uneingeschränkten Teilhabe in allen Bereichen des Alltages. Seit 2009 gilt in der Bundesrepublik die UN-Behindertenrechtskonvention, die die Rechte von Menschen mit Behinderung stärkt. In Paragraf 24 wird der Aufbau eines inklusiven Schulsystems gefordert, also des gemeinsamen Lernens von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung in den Schulen.

2. Wie weit ist die Inklusion in NRW bislang fortgeschritten?

Schon seit den 1980er Jahren können in Nordrhein-Westfalen Schüler mit und ohne Behinderung im Gemeinsamen Unterricht zusammen lernen. Im Schuljahr 2011/2012 besuchten aber nur 21,3 Prozent der insgesamt 116.000 Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf eine Regelschule. An den Grundschulen betrug der Anteil 28,5 Prozent, an der Sekundarstufe I lediglich 14 Prozent. Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) räumt ein, dass NRW bislang noch im unteren Mittelfeld rangiert, was die Eingliederung angeht.

3. Wie soll es an Rhein und Ruhr weitergehen?

Die rot-grüne Landesregierung hat die Inklusion zu einem ihrer Hauptthemen für die kommenden Jahre ausgerufen. Als Zielmarke wird eine Integrationsquote von 65 Prozent in zehn Jahren genannt. Mit einer Änderung des Schulgesetzes Löhrmann nun die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen. Demnach sollen Schüler mit und ohne Behinderung im Regelfall an allgemeinen Schulen gemeinsam unterrichtet werden. Ab dem Schuljahr 2013/2014 ist zunächst ein Rechtsanspruch auf einen Schulplatz in den Klassen 1 und 5 geplant, der von Jahr zu Jahr ausgeweitet werden soll.

4. Müssen alle Regelschulen behinderte Schüler aufnehmen?

Im Grunde werden die Schulen verpflichtet, inklusive Angebote zu errichten. Allerdings müssen die Schulträger ihre Zustimmung zum gemeinsamen Lernen geben. Diese kann in Ausnahmefällen verweigert werden.

5. Sind die über 150.000 Lehrer im Land für den Unterricht mit behinderten Kindern ausreichend geschult?

Rund 37.000 Lehrer haben im vergangenen Jahr eine entsprechende Qualifizierung erhalten. Schulintern soll es künftig zu Fortbildungen kommen. Zudem soll Lehrern eine berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme angeboten werden, mit der sie das Lehramt für sonderpädagogische Förderung erwerben können.

6. Wird es mehr Lehrerstellen für die Umsetzung der Inklusion geben?

In der Vergangenheit wurden schon 1.215 zusätzliche Stellen geschaffen, die den Integrationsprozess unterstützen. Um die Inklusion weiter auszubauen, sollen noch zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung gestellt werden. Den zusätzlichen Stellenbedarf will die Landesregierung mit im Schulbereich verbleibenden demografischen Effekten finanzieren. Eine durchgängige Doppelbesetzung mit Lehrern in integrativen Klassen soll es aber nicht geben.

7. Was passiert mit den rund 700 Förderschulen im Land?

Sie sollen nicht abgeschafft werden und weiterhin bestehen können. Ausschlaggebend sein wird der Elternwille. Sie entscheiden für ihre Kinder zwischen einer Regel- und einer Förderschule. Gehen allerdings immer mehr Kinder mit einem Handicap auf allgemeine Schulen, werden Förderschulen überflüssig und müssen geschlossen werden. Den Kommunen wird in dem Gesetzentwurf eine Klausel zugestanden, wonach sie in ihrem Gebiet auf Förderschulen im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen verzichten können. Dies betrifft 70 Prozent der Schüler mit Förderbedarf.

Schulministerin Sylvia Löhrmann

ls ROLLINGPLANET vor zwei Tagen über die Inklusion und den Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes in Nordrhein-Westfalen berichtete, zitierten wir Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne), dass sie in den kommenden Monaten eine „kritische Diskussion“ erwarte. So lang hat sie nicht warten müssen: Der handfeste Krach ist schon da.

Die rot-grünen Pläne zur Eingliederung behinderter Schüler in den Regelschulbetrieb haben einen heftigen Streit zwischen Land und Kommunen ausgelöst. Während Löhrmann keine Mehrbelastungen auf die Städte und Gemeinden zukommen sieht, befürchten die Kommunen Kosten in Millionenhöhe und drohen bereits mit Klagen.

Grund für den Zwist ist der eingangs erwähnte Referentenentwurf zur Änderung des Schulgesetzes. Das Papier wurde am Dienstag vom rot-grünen Landeskabinett verabschiedet und soll die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen, dass künftig immer mehr Kinder mit einem Handicap an allgemeinen Schulen unterrichtet werden. Den Kommunen, die sich zum Beispiel um den behindertengerechten Umbau der Schulgebäude kümmern müssen, soll aber nicht mehr Gelder zur Verfügung gestellt werden.

Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht werden und am 1. August 2013 in Kraft treten.

Städtebund attackiert Pläne

er Städte- und Gemeindebund NRW kritisiert die rot-grünen Pläne zur Eingliederung behinderter Kinder in den Regelschulbetrieb. „Es ist nicht realistisch, dass wir für die Förderschulen und für die allgemeinbildenden Schulen bezahlen“, sagte Verbandspräsident Roland Schäfer der Nachrichtenagentur dapd. Die NRW-Kommunen gäben für Behinderte ohnehin schon mehr als drei Milliarden Euro pro Jahr als Eingliederungshilfe aus. “Das ist bereits ein gewaltiger Brocken”, fügte Schäfer hinzu und fragte: “Sollen wir jetzt etwa doppelt zahlen?” Möglicherweise jedoch zeichnet Schäfer ein unnötiges Horrorszenario, wie ROLLINGPLANET vermutet (siehe auch Bericht über das Schiller-Gymnasium in Münster ganz unten).

Die Änderung des Schulgesetzes setzt eine Vorgabe der UN-Behindertenrechtskommission um, wonach jeder Behinderte das Recht hat, eine Regelschule zu besuchen. Bislang gehen in NRW erst 21 Prozent der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf eine Regelschule (siehe auch unsere Fakten-Übersicht in der linken Spalte). NRW hängt beim Inklusionsanteil gegenüber Schulen in Bremen und Schleswig-Holstein weit hinterher.

Schäfer, der auch Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ist, warnte: „Das Land sollte sich überlegen, ob es in der Lage ist, die doppelte Anzahl von Sonderpädagogen für Inklusionsklassen einzustellen.“ Der Vorteil der Förderschulen sei, dass sie entsprechend für jede Art von Behinderung ausgerichtet seien. „Wenn das Land jetzt meint, es müsse anders gemacht werden, dann ist das ein Gebot der Konnexität“, sagte Schäfer. Das Land fordere, also müsse das Land auch bezahlen.

Es könne nicht sein, dass den ohnehin schon klammen Kommunen auch noch die Kosten für das extra Lehrmaterial, die zusätzlichen Räume, die Rollstuhlrampen und die Aufzüge aufgebürdet werden. Die Kommunen sind in der Regel für die Finanzierung der äußeren Schulangelegenheiten zuständig, das Land bezahlt die Lehrer und Sozialpädagogen.

Klagen nicht ausgeschlossen

och einen Schritt weiter geht der Schuldezernent des Städte- und Gemeindebunds, Claus Hamacher. Er schließt ein rechtliches Vorgehen gegen das Land NRW nicht aus und nimmt dafür das sogenannte Konnexitätsprinzip in den Blick, wonach der Landesgesetzgeber bei der Übertragung von Aufgaben an die Kommunen auch einen finanziellen Ausgleich schaffen muss. „Wenn das Land auf dem Standpunkt beharrt, dass trotz des Konnexitätsgebots Kosten von den Kommunen zu tragen sind, werden die Kommunen klagen“, sagte Hamacher.

Schulministerin Löhrmann gibt sich trotz der Kritik gelassen. Mit den kommunalen Spitzenverbänden werde es natürlich Gespräche geben, kündigte die Grünenpolitikerin an und fügte hinzu: „Nach unserer Auffassung wird die Schulgesetznovelle nicht zu einer wesentlichen Mehrbelastung der Kommunen führen.“

Rund 70 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zählten zum Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen, deren Besuch einer Regelschule kaum zusätzliche Kosten verursache. Und auch für die übrigen 30 Prozent seien nicht in allen Fällen umfängliche Investitionen erforderlich. „Wir werden sehen, welche Einwände die Kommunen in Nordrhein-Westfalen vorlegen und diese dann sorgfältig prüfen“, kündigte Löhrmann an.

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