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Vermieter muss Umbau für Rollstuhlfahrer zustimmen

Wann darf ein Mieter in seiner Wohnung Barrieren beseitigen?

Bevor Sie den Handwerker rufen: Hier steht, was Sie mit Ihrem Vermieter klären sollten (Illu: Stefan Bayer/pixelio.de)

Umbauten in Mietwohnungen für Rollstuhlfahrer müssen Vermieter in der Regel zustimmen. Denn immer, wenn Mieter ein berechtigtes Interesse an einem Umbau haben, dürfen Vermieter die Arbeiten nicht ablehnen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin.

Allerdings müssen Mieter eine Sicherheit hinterlegen, damit Vermieter die Wohnung nach dem Auszug wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen können. Finanziell beteiligen muss sich der Vermieter an dem Umbau nicht.

Wann der Vermieter Nein sagen darf

Verweigern können Vermieter die Zustimmung nur, wenn ihr Interesse an der unveränderten Erhaltung der Wohnung überwiegt. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Wohnung durch den Umbau dauerhaft an Wert verliert. Ein Beispiel: In Altbauwohnungen sollen die Türen für einen Mieter im Rollstuhl verbreitert werden. Wenn dafür die originalen, gut erhaltenen Kassettentüren durch moderne, glatte Türen ausgetauscht werden müssen, kann das den Wert der Altbauwohnung mindern.

(dpa/tmn)

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