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Was ist eigentlich die Grundsicherung?
ROLLINGPLANET nennt die wichtigsten Fakten zur Hilfe zum Lebensunterhalt.
Hilfebedürftige Personen haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Foto: BMAS)
Die Grundsicherung ist eine steuerfinanzierte, bedarfsorientierte Basisleistung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sie soll den grundlegenden Bedarf von Menschen absichern, die endgültig aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte (zum Beispiel Renten, Wohngeld, Ehegattenunterhalt) für den Lebensunterhalt nicht ausreichen. Grundlage ist das Grundsicherungsgesetz von 2003, das seit 2005 Teil des Sozialgesetzbuches XII. ist.
Leistungen der Grundsicherung können in Deutschland lebende Menschen ab 65 Jahre oder Bürger ab dem vollendeten 18. Lebensjahr beziehen, wenn sie aus medizinischen Gründen dauerhaft ihren Lebensunterhalt nicht durch Arbeit bestreiten können. Seit dem 1. Januar 2012 gilt der monatlich gezahlte Mindestsatz von 219 Euro für ein Kind bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (Regelbedarfsstufe 6). Erwachsene in einem Paar-Haushalt (Stufe 2) erhalten 337 Euro und Alleinstehende oder Alleinerziehende im eigenen Haushalt (Stufe 1) 374 Euro.
Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wird ebenfalls als Grundsicherungsleistung bezeichnet. Auch die Sätze für diese „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ liegen seit Anfang des Jahres bei 374 Euro für Singles und je 337 Euro für Paar-Haushalte.
Webseiten:
Bundessozialministerum zu Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Sozialgesetzbuch zu Höhe der Grundsicherung
(dpa)
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