Alltag
Blindengeld darf nicht mit Hartz IV verrechnet werden
35-Jähriger setzt sich vor Gericht gegen Jobcenter durch.
35-Jähriger setzt sich vor Gericht gegen Jobcenter durch.
Angespartes Blindengeld darf bei der Prüfung eines Hartz-IV-Anspruchs nicht angerechnet werden. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf rechtskräftig entschieden. Damit setzte sich ein 35-jähriger Blinder gegen das Solinger Jobcenter (Werbeslogan: „Wir eröffnen Perspektiven für Arbeit und Lebensunterhalt“) durch, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Das Jobcenter hatte dem Kläger die Sozialleistungen verweigert und verlangt, dass dieser sein Vermögen von 8000 Euro bis auf einen Freibetrag von 5550 Euro aufbraucht. Erst dann könne er Arbeitslosengeld II beziehen. Das sah das Sozialgericht anders: Das Vermögen stehe dem Blinden als Ausgleich für Mehrausgaben zur Verfügung, die aus seiner Behinderung resultieren. (Az.: S 37 AS 3151/11)
(RP/dpa)

Domingos de Oliveira
25. Februar 2014 um 16:15
Da wäre ich ein wenig vorsichtig, wenn man das Blindengeld anspart und den erlaubten Betrag überschreitet, kann es durchaus angerechnet werden.